Sie fragen – wir antworten!
FAQ – Häufige Fragen und Antworten
Aktuell sind wir für Sie im gesamten Ruhrgebiet unterwegs, unter anderem Bochum, Bottrop, Dortmund, Duisburg, Essen, Gelsenkirchen, Hagen, Hamm, Herne, Kreis Recklinghausen, Unna, Kreis Wesel, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen. Die gesamte Liste aller unserer Städte finden Sie hier.
Rümpel Engel® arbeitet nach einem festen Ablauf, dazu gehört eine Vor-Ort Besichtigung, ein unverbindliches Angebot und ein Termin zur vereinbarten Dienstleistung.
Nur anhand einer Vor-Ort-Besichtigung können wir genau abschätzen, um was es sich handelt. Gemeinsam können wir den Ablauf besprechen, Sie ausführlich beraten und uns ein genaues Bild machen, wie wir am besten vorgehen.
In unserer Vor-Ort-Besichtigung können wir hierzu Konkretes absprechen. Wir richten rechtzeitig vor der Entrümpelung die Absperrung ein sowie Parkverbotszonen. Dabei handeln wir nach der geltenden Straßenverkehrsordnung und können zu entsprechenden Ansprechpartner in den Region Kontakt aufnehmen. Alle Dienstleistungen vor der Entrümpelung sind in unserem Angebot inbegriffen.
Die Kosten für eine Entrümpelung sind sehr unterschiedlich und beginnen bei 750,00 € zzgl. MwSt.. Dabei spielen die Fläche (m²) und die gesamten Kubikmeter der Gegenstände eine große Rolle. Des Weiteren berücksichtigen wir die Möglichkeit der schnellen Entrümpelung. Dazu gehört der reibungslose Zugang zu Wohnung oder Haus, wie Treppen und Wege zum Fahrzeug.
Bei unserer Kostenkalkulation berücksichtigen wir die genannten Positionen sowie die Demontage und fachgerechte Entsorgung aller Gegenstände. Ebenso ist der Personalaufwand ein wichtiger Faktor für die Bestimmung eines Pauschalpreises.
Nein. Grundsätzlich berechnen wir den Pauschalpreis als Festpreis. Darin inbegriffen ist die Vor-Ort-Besichtigung, Arbeitsstunden sowie alle Gebühren zur Entsorgung.
Die fachgerechte Entrümpelung ist mit Kosten verbunden, da professionelle Mitarbeiter diese Arbeit übernehmen. Unsere Dienstleistungen beinhalten ebenso die Wertschätzung aller Gegenstände. Wir orientieren uns am Marktgeschehen und rechnen dessen Werte mit an.
Als professionelle Fachfirma können wir Ihnen zudem garantieren, dass wir immer eine fachgerechte Entsorgung vornehmen. Dazu haben wir die aktuellen Preise der Deponien vorliegen und berücksichtigen diese in Ihrem pauschalen Angebot. Mit uns können Sie sicher sein, dass keiner Ihrer Gegenstände auf Flohmärkten verkauft oder illegal entsorgt wird.
Private Räumlichkeiten, wie Wohnung, Dachboden oder Keller können in der Einkommenssteuererklärung, im Bereich haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich geltend gemacht werden. Handelt es sich um die Räumung eines Nachlasses, so können die Kosten über die Erbschaftssteuererklärung vom Finanzamt anteilig berechnet werden.
Firmen und Betriebe haben die Möglichkeit, über ihre jährliche Umsatzsteuererklärung, eine professionelle Entrümpelung, wie von Lagerhallen oder Büroräumen steuerlich abzusetzen.
In jedem Fall sollte die Rechnung für die Entrümpelung vorliegen. Ein Steuerberater ist für dieses Anliegen der richtige Ansprechpartner.
Während der Vor-Ort-Besichtigung können wir gerne Genaueres absprechen. Wichtig sind Ihre persönlichen Gegenstände, die nicht entsorgt werden sollen. Nehmen Sie diese am besten vor dem Entrümpelungstermin an sich.
Das Sortieren von Gegenständen brauchen Sie nicht zu übernehmen. Wir kennen die Deponien und deren optimale Einteilung, sodass wir schnell und unkompliziert Gegenstände so sortieren können, wie diese anschließend entsorgt werden.
Wir wissen, dass Schicksalsschläge auch zu Haushaltsauflösungen und Entrümpelungen führen können. Die emotionale Belastung wäre für Sie viel zu groß. Aus diesem Grund empfehlen wir Ihnen, an diesem Tag sich etwas anderes vorzunehmen. Gerne sind wir während der Entrümpelung für Sie erreichbar und kontaktieren Sie, sobald wir mit unserer Arbeit fertig sind.
Wir gehen präzise und professionell vor. Kommt es dennoch mal zu einem Schaden, sind unsere Mitarbeiter vollumfänglich haftpflichtversichert.
Wir sprechen von einer Entrümpelung, wenn es sich um eher unbrauchbare Gegenstände zur Entsorgung handelt. Eine Haushaltsauflösung definiert sich eher über wertvolle und brauchbare Gegenstände. Es gibt auch die Mischung von Entrümpelung und Haushaltsauflösung. Das kommt bei Wohnungen und Häusern vor, deren Mieter oder Besitzer anderweitig (in Altersheimen) unterkommen oder verstorben sind. Der generelle Ablauf beider Dienstleistung ist aber gleich.
Wenn Sie Gegenstände in Ihrem Haushalt haben, bei denen eine Wertanrechnung sinnvoll ist, sprechen Sie uns gerne an. Dabei kann es sich um Antiquitäten und Sammlerobjekte handeln. Wir zeigen Ihnen die Möglichkeiten für den Verkauf auf und können Ihnen diese Kosten mit der Räumung verrechnen.
Unsere jahrelange Erfahrung hat gezeigt, dass es sich lohnt, Wiederverkaufschancen zu nutzen und Ihnen somit die bestmögliche Wertanrechnung zu garantieren. Dafür stehen uns Kontakte von Händlern sowie Abnehmer zu Verfügung, bei denen wir faire Ankaufspreise erfragen können.
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Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen. Wir sind 24 Stunden an sieben Tagen die Woche für Sie da, telefonisch und über unseren Rückrufservice.